1. Inhalt / Ziele
Die Vertragsparteien vereinbaren ein individuelles Coaching-Programm zur Begleitung und Erreichung der Ziele der Klienten. Damit die Klienten effektiv und effizient handeln können und mit vertretbarem Aufwand dort ankommen, wo sie hinwollen.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Coaching-Programms erfolgt in gemeinsamer Absprache gesondert in einem Coachingplan, dessen Bestandteil diese Vereinbarungen sind.
Teil des Coachingplanes sind die regelmäßigen Einzelsitzungen.
2. Regeln der Zusammenarbeit
a) Coach
Die Coach verpflichtet sich, das Programm wie im Coachingplan vereinbart durchzuführen. Dabei ist die Coach frei, den Plan in Absprache mit den Klienten zu erweitern oder umzustellen.
Die Coach verpflichtet sich, über die Erkenntnisse und Erfahrungen mit den Klienten, die in Zusammenhang mit dem Coaching-Programm stehen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
b) Klienten
Die Klienten verpflichten sich, das Arbeitsprogramm mitzugestalten, an den Arbeitssitzungen teilzunehmen und rechtzeitig zu Terminbeginn am vereinbarten Sitzungsort zu sein.
3. Zeitraum des Coaching-Programms
a) Beginn: nach Vereinbarung
b) Ende: nach Vereinbarung
c) Intervall: zweiwöchentlich oder nach Vereinbarung
d) Dauer der Sitzungen: 60 – 90 Minuten
4. Kündigung/Leistungsverzug
a) Nach Ablauf der vereinbarten Arbeitsstunden endet die Vereinbarung, wenn nicht eine weitere schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Klienten sind nicht verpflichtet, alle Stunden der Coachingvereinbarung wahrzunehmen. Nur geleistete Stunden werden in Rechnung gestellt.
b) Bei Bruch der Schweigepflicht durch die Coach nach Punkt 2a steht den Klienten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
c) Die Coach wird bei Ausbleiben der Zahlungen zum vereinbarten Termin zur Verpflichtung der Leistung frei.
d) Bei Verstoß der Pflichten der Klienten nach Punkt 2b steht der Coach ein Kündigungsrecht zu.
f) Arbeitssitzungen, die aus eigenem Verschulden der Coachees nicht wahrgenommen werden können und die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeitssitzung oder nach der Erinnerungs-email abgesagt werden, müssen zu 50% berechnet werden.
5. Klientendaten / Datenschutz
Die Klienten geben mit ihrer Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Speicherung persönlichen Daten der Klienten. Diese Daten unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht und werden ohne Rücksprache mit den Klienten nicht an Dritte weitergegeben.
6. Haftung
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich an Zielen gearbeitet und es findet zu keinem Zeitpunkt eine heilerische Tätigkeit statt oder wird eine solche versprochen. Auf die gesonderte Haftungsfreistellung im Arbeitsplan wird nochmals hingewiesen.
7. Leistungs- und Erfüllungsort: dieser Vereinbarung ist Hamburg.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Christina Kanese, Witts Allee 6a, 22587 Hamburg - mail@kanesecoaching.de, Fon: +49 (0) 40 521 66 210